Es kann hin und wieder vorkommen, dass Federn aus Kunststoff beim Transport oder beim Schießen verbeult aussehen. Hier ein Tipp, wie man sie wieder glätten kann. Nehmt eine Heißluft-Pistole oder Bunsenbrenner und erwärmt die Federn. Beim Abkühlen nehmen diese wieder ihre ursprüngliche Form an.
Achtet aber beim Erwärmen darauf, dass die Federn nicht zu heiß werden, sonst verbrennen sie oder der Klebstoff löst sich.
Auch bei mir macht die Inflation keine Bogen. Es kommt zu höheren Material- und Versand-Kosten. Deshalb sehe ich mich gezwungen die Preise für die Miete moderat anzuheben.
Die Mietbogenspreise richten sich nach der Ausstattung der Bogensets. Aktuell biete ich 2 Varianten an.
1. Variante – Standard-Bogenset mit Visier als Sportbogen (FITA)
Mietdauer
Preis
1 Monat
18,00 €
3 Monate
54,00 €
6 Monate
90,00 €
2. Variante – Standard-Bogenset ohne Visier als Blank- oder Jagdbogen
Mindest-Mietdauer ist ein Monat, kann beliebig verlängert werden
maximale Mietdauer sind 6 Monate, kann ebenfalls beliebig oft verlängert werden
Inhalt der Mietbedingungen:
Der Mietbogen darf nicht ohne Genehmigung verändert werden. Für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Gebrauch haftet der Mieter. Sollte es doch zu einem Schaden kommen, ist der Vermieter umgehend darüber zu informieren.
Mietgebühren sind am ersten Tag des Vertrages fällig. Der Bogen ist am Ende der Mietperiode sowie vor einer eventuellen Verlängerung des Mietvertrages zu einer kurzen Überprüfung an den Vermieter zurückzugeben.
Wird die gemietete Ausrüstung nicht bis zum Ablauf der Mietperiode zurückgegeben, verlängert sich die Mietperiode um einen weiteren Monat bis maximal 6 Monate. Bei einer weiteren Verlängerung der Bogenmiete muss ein neuer Mietvertrag vereinbart werden. Vor einer Verlängerung des Mietvertrages ist das Bogenset zu einer kurzen Überprüfung an den Vermieter zurückzugeben.
Der Vertrag kann jeder Zeit beendet werden. Berechnet wird jeder angefangene Monat. Da bei halbjährigen Verträgen nur 5 Monate berechnet sind, erfolgt eine Rückerstattung nur bis zum fünften Monat.
Änderung der Anschrift des Mieters während der Mietperiode sind dem Vermieter mitzuteilen.
Je nach Beschädigung oder Verlust von Bogen oder Ausrüstungsgegenständen des Bogensets können vom Vermieter Teile der Kaution einbehalten werden.
Preise:
Die Mietgebühr ist je nach Bogenset und Mietdauer variierend. Siehe dazu unter Mietbogenpreise.
Zusätzlicher Mietvertragsinhalt:
Für die Dauer von einer Mietperiode (siehe Mietdauer) wird eine Kaution von 50 Euro erhoben. Zahlbar mit dem Mietpreis. Rückzahlung erfolgt bei Rückgabe des Bogens.
Ende der Mietdauer:
kann Miete um einen gewünschte Periode fortgesetzt werden
kann der Bogen abzüglich der bereits gezahlten Mietgebühr und unter Berücksichtigung des Alters erworben werden
Verleih von traditionellen und Sport-Bögen
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